Jeder Fall wird individuell bewertet. Ob Inhalte entfernt werden können, hängt unter anderem von der Plattform, den geltenden Regeln und den konkreten Umständen ab.
Betroffene Daten möglichst sparsam übermitteln
Für die erste Einschätzung benötigen wir in der Regel die URL und eine kurze Beschreibung der betroffenen Angaben. Senden Sie keine Ausweiskopien oder zusätzlichen sensiblen Dokumente, solange deren Notwendigkeit nicht geklärt ist.
Datenschutzanfragen richtig adressieren
Abhängig von der Rechtslage kommen Anfragen an Websitebetreiber oder andere Verantwortliche in Betracht. Rechte auf Löschung gelten nicht ausnahmslos; etwaige Aufbewahrungs- und Informationspflichten müssen berücksichtigt werden.
Suchmaschinen separat prüfen
Selbst wenn eine Website Daten löscht, können frühere Treffer noch sichtbar sein. Suchmaschinen bieten für bestimmte personenbezogene Angaben eigene Meldewege an. Wir prüfen die betroffenen Ergebnisse nach der Bearbeitung erneut.

