Jeder Fall wird individuell bewertet. Ob Inhalte entfernt werden können, hängt unter anderem von der Plattform, den geltenden Regeln und den konkreten Umständen ab.
Wo ist das Bild veröffentlicht?
Notieren Sie zunächst die genaue Adresse der Seite, nicht nur den Namen der Plattform. Bei wechselnden Inhalten können ein Screenshot und das Datum der Veröffentlichung hilfreich sein. Teilen Sie das Bild für eine erste Anfrage nicht erneut, wenn bereits eine URL vorliegt.
Welche Löschwege kommen infrage?
Je nach Plattform, Bildrechten und betroffenen Persönlichkeitsrechten kommen unterschiedliche Meldeverfahren infrage. Bei manchen Seiten ist eine direkte Meldung möglich, bei anderen muss der Betreiber oder Hostinganbieter kontaktiert werden. Wir prüfen, welche Vorgehensweise zum konkreten Fall passt.
Auch Suchergebnisse und Kopien beachten
Die Entfernung einer Ursprungsseite beseitigt nicht automatisch weitere Veröffentlichungen oder Treffer in Bildersuchen. Deshalb ist es sinnvoll, bekannte Fundstellen getrennt zu erfassen und den öffentlichen Zugriff anschließend erneut zu prüfen.

