Jeder Fall wird individuell bewertet. Ob Inhalte entfernt werden können, hängt unter anderem von der Plattform, den geltenden Regeln und den konkreten Umständen ab.

Suchtreffer sind nicht die Originaldatei

Wird ein Treffer aus Google entfernt, kann die betroffene Seite weiterhin direkt erreichbar sein. Wer Inhalte dauerhaft zurückdrängen möchte, sollte deshalb nach Möglichkeit auch die Veröffentlichung auf dem ursprünglichen Server prüfen.

Passenden Meldegrund bestimmen

Google sieht für bestimmte persönliche Informationen sowie intime Aufnahmen ohne Einwilligung besondere Meldeverfahren vor. Welche Angaben erforderlich sind, hängt von der Art des Inhalts ab. Entscheidend sind die konkreten Trefferadressen und eine nachvollziehbare Beschreibung.

Veraltete Ergebnisse aktualisieren

Wurde die Datei auf der Website bereits entfernt, kann in der Suche noch eine Vorschau erscheinen. Dann kann eine Aktualisierung veralteter Ergebnisse erforderlich sein. Wir unterscheiden deshalb zwischen Entfernung an der Quelle und Korrektur der Suchanzeige.