Jeder Fall wird individuell bewertet. Ob Inhalte entfernt werden können, hängt unter anderem von der Plattform, den geltenden Regeln und den konkreten Umständen ab.

Mit der genauen URL beginnen

Sichern Sie die Adresse der betroffenen Unterseite. Die Startseite eines Portals reicht meistens nicht aus, um die Veröffentlichung eindeutig zu identifizieren. Falls die Seite kurzfristig verschwindet, kann ein zeitnah erstellter Screenshot nützlich sein.

Betreiber, Plattform und Hosting unterscheiden

Zuständigkeiten und erreichbare Meldewege unterscheiden sich je nach Website. Wir betrachten unter anderem die Regeln des Dienstes, den Hostinganbieter und die relevante Rechtslage. Eine Anfrage an den Hoster führt nicht automatisch zur Entfernung des Inhalts.

Spiegelungen gesondert erfassen

Foren, Archivseiten oder sogenannte Mirrors können Inhalte kopieren und erneut online stellen. Jede Fundstelle muss unter Umständen separat gemeldet werden. Nach einem ersten Takedown empfiehlt sich eine erneute öffentliche Suche.